"Fahrer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte vorhanden und angelegt sind."
Als Fahrer gelten hierbei alle aufsitzenden Personen. Dementsprechend muss auch der Beifahrer einen geeigneten Sturzhelm tragen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, gefährdet seine nicht nur seine Gesundheit, sondern kann auch mit einem Bußgeld in Höhe von 15 € rechnen. Diese Strafe gilt ebenfalls für den Beifahrer. Das Ganze kann sich bis auf 70 € samt einem Punkt in Flensburg steigern, vor allem dann, wenn Kinder ohne Helm befördert werden.
Der passende Helm ist also entscheidend. Und: Es gibt mehr zu beachten, als man denkt. Sprechen Sie unsere Profis an. Wir beraten Sie bei der Wahl des geeigneten Helms.